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KI & Recht8 Min. Lesezeit07. April 2026

EU AI Act 2026: Kennzeichnungspflichten & menschliche Freigabe – Was EPU jetzt wissen müssen

Der EU AI Act kommt – ab August 2026 gelten neue Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte. Was bedeutet das konkret für Einpersonenunternehmen in Österreich? Alle Pflichten, Ausnahmen und Praxis-Tipps.

EU AI Act 2026: Kennzeichnungspflichten & menschliche Freigabe – Was EPU jetzt wissen müssen

Was ist der EU AI Act – und warum betrifft er auch dich als EPU?

Der EU AI Act (Verordnung EU 2024/1689) ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz. Er trat am 1. August 2024 in Kraft und wird ab dem 2. August 2026 vollständig angewendet. Das bedeutet: Wer in der EU tätig ist und KI-Tools nutzt – egal ob Großkonzern oder Einpersonenunternehmen – ist betroffen.

Als EPU, Solopreneur oder Kleinunternehmer fragst du dich vielleicht: „Betrifft mich das wirklich?" Die Antwort ist: Ja – aber deutlich weniger als viele befürchten. Die gute Nachricht: Die meisten alltäglichen KI-Anwendungen wie ChatGPT, Canva oder Manus fallen in die Niedrigrisikoklasse und unterliegen vor allem Transparenzpflichten, keine aufwendigen Zulassungsverfahren.

Die Zeitlinie des EU AI Act – Was gilt ab wann?

Der AI Act tritt gestaffelt in Kraft:

  • 2. Februar 2025: Verbotene KI-Systeme müssen abgestellt werden. Mitarbeiterschulung über eingesetzte KI-Tools wird Pflicht.
  • 2. August 2025: Dokumentations- und Informationspflichten für Anbieter von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck (z.B. wer ChatGPT in eigenen Produkten integriert).
  • 2. August 2026: Vollständige Anwendung – inkl. Transparenzpflichten für generative KI, Kennzeichnungspflichten für bestimmte Inhalte und Strafbestimmungen.

Für Hochrisiko-KI-Systeme gilt eine verlängerte Übergangsfrist von 36 Monaten (bis August 2027).

Kennzeichnungspflichten ab August 2026: Was muss ich als EPU kennzeichnen?

Hier herrscht viel Verwirrung – daher die klare Antwort: Nicht jeder KI-generierte Inhalt muss gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungspflicht gilt nur in bestimmten Fällen:

Kennzeichnung ist PFLICHT bei:

  • Täuschend echten KI-generierten Bildern, Videos oder Stimmenimitationen – also Deepfakes oder hyperrealistische Darstellungen, die nicht als KI-generiert erkennbar sind. Die Kennzeichnung muss maschinenlesbar erfolgen (z.B. per Metadaten).
  • Texten zu öffentlichen Themen (Nachrichten, politische oder gesellschaftliche Inhalte), wenn sie ohne menschliche Prüfung automatisch veröffentlicht werden.
  • KI-Chatbots und Sprachassistenten, die direkt mit Kunden interagieren – hier müssen Nutzer informiert werden, dass sie mit einer KI kommunizieren.

Keine Kennzeichnung nötig bei:

  • Social-Media-Posts, Angebotstexte oder Newsletter, die du mit KI-Unterstützung erstellst und selbst prüfst und freigibst.
  • Inhalten, die nicht täuschend echt wirken (z.B. offensichtlich stilisierte KI-Grafiken).
  • Betriebsinternen Dokumenten und Arbeitsunterlagen.

Praxis-Tipp der WKO: Ein freiwilliger Hinweis wie „Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt." reicht in der Regel aus und schützt dich rechtlich – auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht.

Menschliche Freigabeprozesse: Was bedeutet das für EPU?

Artikel 14 des EU AI Act schreibt für Hochrisiko-KI-Systeme eine wirksame menschliche Aufsicht vor. Als EPU, der ChatGPT für Marketingtexte oder Canva für Social-Media-Grafiken nutzt, bist du davon in der Regel nicht betroffen – diese Tools gelten als Niedrigrisiko.

Relevant wird die menschliche Aufsicht für dich in einem konkreten Szenario: Wenn du KI-generierte Texte zu gesellschaftlich relevanten Themen (Nachrichten, politische Inhalte) veröffentlichst, entfällt die Kennzeichnungspflicht, wenn du den Text vorher selbst geprüft und freigegeben hast. Das ist dein menschlicher Freigabeprozess – und er schützt dich.

Konkret bedeutet das für deinen Arbeitsalltag:

  • Du lässt ChatGPT einen LinkedIn-Post schreiben → du liest ihn durch, passt ihn an, postest ihn → keine Kennzeichnungspflicht.
  • Ein automatisierter Bot postet KI-Texte ohne deine Prüfung → Kennzeichnungspflicht.

Der Schlüssel ist also: Lies und prüfe jeden KI-generierten Inhalt, bevor du ihn veröffentlichst. Das ist nicht nur rechtlich sinnvoll, sondern auch qualitativ – denn KI macht Fehler.

Was ist verboten? Verbotene KI-Anwendungen seit Februar 2025

Seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte KI-Anwendungen in der EU verboten. Als EPU wirst du diese ohnehin nicht einsetzen, aber zur Vollständigkeit:

  • Biometrische Kategorisierungssysteme nach sensiblen Merkmalen (Religion, politische Überzeugung, sexuelle Orientierung)
  • Social Scoring (Bewertung von Menschen nach sozialem Verhalten)
  • Manipulation von menschlichem Verhalten durch KI
  • Ungezieltes Durchsuchen des Internets zur Erstellung von Gesichtsdatenbanken
  • Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen

Strafen und Sanktionen – Was droht bei Verstößen?

Die Strafen sind gestaffelt nach Schwere des Verstoßes und Unternehmensgröße:

  • Verstöße gegen Transparenzpflichten: bis zu 7,5 Mio. Euro oder 1,5% des weltweiten Jahresumsatzes
  • Schwerwiegende Verstöße (Hochrisiko-KI): bis zu 15 Mio. Euro oder 3% des Jahresumsatzes
  • Verbotene KI-Systeme: bis zu 35 Mio. Euro oder 7% des Jahresumsatzes

Für EPU mit geringem Umsatz sind die prozentualen Werte relevant – aber auch hier gilt: Wer die Grundregeln befolgt, hat nichts zu befürchten.

Meine 5 Praxis-Tipps für EPU zur EU AI Act Compliance

  1. Dokumentiere deine KI-Tools: Halte fest, welche KI-Systeme du im Unternehmen einsetzt (ChatGPT, Canva, Manus, etc.). Das ist die Grundlage für alles weitere.
  2. Etabliere einen Freigabeprozess: Lies und prüfe jeden KI-generierten Inhalt, bevor er veröffentlicht wird. Das schützt dich rechtlich und verbessert die Qualität.
  3. Sei transparent mit Kunden: Wenn du einen KI-Chatbot auf deiner Website einsetzt, weise darauf hin. Das schafft Vertrauen.
  4. Freiwillige Kennzeichnung als Vertrauenssignal: Ein kurzer Hinweis wie „Erstellt mit KI-Unterstützung" kann dein Markenimage stärken – Transparenz wird von Kunden zunehmend geschätzt.
  5. Bleib informiert: Die KI-Servicestelle Österreich (RTR) und die WKO bieten kostenlose Informationen und Updates zum AI Act.

Fazit: Der EU AI Act ist kein Grund zur Panik – aber ein Anlass zur Vorbereitung

Als EPU in Österreich bist du vom EU AI Act betroffen, aber die Anforderungen sind überschaubar. Die wichtigste Regel: Prüfe KI-generierte Inhalte, bevor du sie veröffentlichst. Damit erfüllst du bereits den Kern der menschlichen Freigabepflicht und vermeidest Kennzeichnungspflichten für die meisten Inhalte.

Nutze die Zeit bis August 2026, um deine KI-Nutzung zu dokumentieren, Freigabeprozesse einzuführen und dich über die neuen Regeln zu informieren. Wer jetzt handelt, ist gut vorbereitet – und kann KI weiterhin als mächtiges Werkzeug für sein Business einsetzen.

Quellen

  1. WKO: Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-Inhalte ab August 2026
  2. WKO: AI Act – Die KI-Verordnung der EU
  3. AI Act Law: Artikel 14 – Menschliche Aufsicht

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Natascha Ljubic
Mag. Natascha Ljubic, BSc
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